2.2 Bedeutung für den Urkundenverfasser
Entfall der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Seit der BAO-Novelle 1980, mit der auch das Gerichtsgebührenrecht angepasst wurde, um eine doppelte Vorschreibung der prozentuellen Eintragungsgebühr zu vermeiden, hat die Vormerkung mangels Unbedenklichkeitsbescheinigung erhebliche Bedeutung gewonnen und spielt in der Vertragspraxis auch weiterhin eine große Rolle, obwohl durch die Möglichkeit der Selbstbemessung der Grunderwerbsteuer das Warten auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes in vielen Fällen aufgehört hat.