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Neu Dokument-ID: 859172

FORUM Media (red) | Judikatur | Entscheidung

5 Ob 196/15g; OGH; 21. Dezember 2015

GZ: 5 Ob 196/15g | Gericht: OGH vom 21.12.2015

Nach § 5 Abs 3 WEG idF WRN 2015 ist die Eintragung des Wohnungseigentumszubehörs (in das Hauptbuch) für dessen sachenrechtliche Zuordnung zum Wohnungseigentums-Objekt nicht notwendig, sie ist aber nach der Vorstellung des Gesetzgebers nicht zwingend verboten.

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