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Dokument-ID: 375999
7.1 Satzumschreibung (Hypothekenerneuerung [§ 469 ABGB])
Unter der sog Satzumschreibung wird die Übertragung eines Pfandrechtes auf eine neue Forderung verstanden. Gegenstand dieses Verfügungsrechtes sind nur Hypotheken, und zwar sowohl Festbetrags- als Höchstbetragshypotheken bzw Simultanhypotheken oder auch Zwangshypotheken.