10 Ob 32/17d; OGH; 14. November 2017
Ersitzung und Grenzkataster: Grundstücksgrenzen im Grenzkataster sind unverrückbar. Der OGH entschied, dass eine Ersitzung von Teilen eines Grundstücks, das im Grenzkataster aufgenommen ist, gesetzlich ausgeschlossen ist. Das Vermessungsgesetz lässt es nicht zu, dass durch langjährigen Besitz die fixierte Grenze verschoben wird. Außerhalb des Grenzkatasters gelten hingegen die allgemeinen Ersitzungsgrundsätze. Die Entscheidung stärkt die Beständigkeit koordinatenmäßig festgelegter Grenzen und schließt eine Ersitzung jenseits der Katasterlinie aus.