4.5.3 Insolvenz
Vorbemerkung
Durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 BGBl I 2010/29 wird auch die Konkursordnung geändert und in Insolvenzordnung (IO) unbenannt. Es wird damit ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen und die Unterteilung in Konkurs sowie Ausgleichsverfahren beseitigt. Das Zwangsausgleichsverfahren wird durch den sog Sanierungsplan ersetzt. Die neuen Bestimmungen traten großteils mit 01.07.2010 in Kraft; sie sind daher auf Insolvenzverfahren (Konkursverfahren, Sanierungsverfahren) anzuwenden, die nach dem 30.06.2010 eröffnet oder wieder aufgenommen (§ 158 Abs 2) werden.