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Neu Dokument-ID: 935035

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 128/16h; OGH; 22. November 2016

GZ: 5 Ob 128/16h | Gericht: OGH vom 22.11.2016

Änderung der Judikatur: Zur Abschreibung einzelner Bestandteile eines Grundbuchskörpers ist die Zustimmung aller Miteigentümer auch dann notwendig, wenn für das Trennstück eine neue Einlage eröffnet wird, und die Eigentumsrechte der Miteigentümer in diese neue Einlage übertragen werden. Es handelt sich ja um eine Sachverfügung im Sinne des § 828 ABGB.

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