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Neu Dokument-ID: 694719

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 66/13m; OGH; 20. September 2013

GZ: 5 Ob 66/13m | Gericht: OGH vom 20.09.2013

Zur Rekurslegitimation: Die Schnittstellenbeschreibung (GB-ERV GT ERV Version 1.5) sieht die Bezeichnung der Rollen jener Personen vor, die im Antrag aufscheinen (Partei oder Beteiligte). Eine telefonisch nach Einbringung des Grundbuchantrages durch den Antragstellervertreter gegenüber dem Gericht durchgeführte Aufklärung ist unbeachtlich.

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