1 Grund und Boden als Wirtschaftsfaktor
Zweck und Wesen des Grundbuchs
Menschliche Grundbedürfnisse spielen sich aufgrund und Boden ab. Die Knappheit und Unentbehrlichkeit von Grund und Boden bedingt seinen Wert, zumal fast alle Rechtsordnungen Grund und Boden privatwirtschaftlich organisieren und verkehrsfähig machen. Die Rechtsordnung stellt den Grundsatz auf, daß das Eigentum an Gebäuden auch dem Eigentum an Grund und Boden folgt, sieht man von Ausnahmen wie Superädifikat oder Baurecht ab. Die besonderen Sicherheitserfordernisse beim Rechtsverkehr mit Grund und Boden, die die Publizität und die Verkehrssicherheit gewährleisten sollen, erfordern Systeme zur Absicherung und Registrierung von Rechten an Grund und Boden.