Neu
Dokument-ID: 377418
2.4 Anwendung des WEG 1948
Das WEG 1948 ist zwar am 01.09.1975 außer Kraft getreten, jedoch bleiben dessen §§ 2 und 5 weiterhin anwendbar, wenn bereits an einem Objekt Wohnungseigentum – durch bücherliche Eintragung – begründet war. Der Mindestanteil ist nach dem Jahresmietwert 1914, bei dessen Fehlen nach einem Vergleichswert zu ermitteln, dies auch weiterhin noch dann, wenn an einer derartigen Liegenschaft weitere Wohnungseigentumsrechte begründet oder bestehende geändert werden.