2.7.6 Sonstiges Agrarrecht
Im Bereich des Flurverfassungsrechts, der Wald- und Weideservituten und der Güter- und Seilwege sind teilweise Genehmigungen der Agrarbehörden erforderlich (siehe Dittrich/Angst/Auer4, 281 f.), bei Siedlungsverfahren nach dem landwirtschaftlichen Siedlungsgrundsatzgesetz können zur Sicherung der herbeigeführten Erfolges Veräußerungs- und Belastungsverbote sowie zugunsten der Siedlungsträger Wiederkaufs- und Vorkaufsrechte begründet werden; die Landesgesetzgebung kann weitere Beschränkungen vorsehen.