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Dokument-ID: 375269
1 Wesen der Superädifikate
Bauwerke sind an sich unselbstständige Bestandteile der Liegenschaft und folgen dem Eigentum an der Liegenschaft (§ 297 ABGB). Dieser Grundsatz schlägt aber dann nicht durch, wenn das Gebäude nicht in der Absicht aufgeführt wurde, auf dem Grund zu bleiben (OGH 23.10.2023, 1 Ob 147/23 h).