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Neu Dokument-ID: 482055

Ludwig Bittner - Kurt Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Prioritäts(Rang)prinzip §§ 440 und 464 ABGB und §§ 29 und 93 GBG

§ 29 GBG

„§ 29. (1) Die Rangordnung einer Eintragung richtet sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Eingabe bei dem Grundbuchsgericht eingelangt ist (§§ 438, 440 ABGB).

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