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Neu Dokument-ID: 376011

Ludwig Bittner - Kurt Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Verwertung der Hypothek

Aus den §§ 447 ff ABGB ist abzuleiten, dass der Pfandgläubiger, wenn der Schuldner bei Fälligkeit nicht leistet, unabhängig von seinem Rang das Recht auf Befriedigung aus dem Pfandobjekt hat. Dazu bedarf es nach § 466 ABGB der Klage und der anschließenden Exekution.

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