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Dokument-ID: 1256795
5.2.1.1 Begriffe
Die „Kündigung“ ist die ordnungsgemäße Auflösung eines auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung bedarf nicht der Zustimmung des anderen Vertragspartners. Sie muss nicht besonders begründet werden.