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Neu Dokument-ID: 375669

Ludwig Bittner - Kurt Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Eigentumserwerb

Titulus und Modus

§ 380 ABGB verlangt für den Eigentumserwerb an Liegenschaften sowohl den Titel (Rechtsgrund oder Erwerbsgrund) als auch den Modus (Erwerbungsart). Diese Vorschrift wird ergänzt durch § 424 ABGB, der die Rechtstitel des derivativen (abgeleiteten) Eigentumserwerbes aufzählt, und zwar Vertrag, Verfügung auf den Todesfall, richterlicher Ausspruch oder Anordnung des Gesetzes.

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