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Dokument-ID: 1137826
9.1.9 Abruf einer Bankgarantie – Rechtsmissbrauch
Beweislast
Inwieweit im Abrufen der Bankgarantie ein Rechtsmissbrauch gesehen werden kann, muss eindeutig und evident nachgewiesen werden. • [Fußnote: OGH 27.1.2009, 8 Ob 137/08t.] Der Rechtsmissbrauch ist auch hinsichtlich der mangelnden Abdeckung der behauptetermaßen von der Garantie abgedeckten Forderung von der beklagten Bank zu beweisen.