6.2 Rechtsstellung der Abgabenbehörde
Die Abgabenbehörde kann im Insolvenzverfahren ein Insolvenz- oder ein Massegläubiger sein. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Rechtsgrund für die Entstehung der Steuerforderung erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Ist die Abgabenbehörde Insolvenzgläubiger, so besteht – wie für alle anderen Insolvenzgläubiger auch – die Möglichkeit, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Der Streit über die Frage, ob eine Abgabenforderung als (allenfalls bedingte oder betagte) Insolvenzforderung zu qualifizieren ist, ist einem Rangstreit iSv § 110 Abs 3 IO gleichzuhalten und gehört daher auf den Rechtsweg (OGH 29.11.2018, 2 Ob 182/18f).