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Dokument-ID: 922139
6.4 Gerichtliche Pauschalgebühr
Im Fall der Beendigung des Insolvenzverfahrens
- durch Schlussverteilung,
- durch gerichtliche Bestätigung des Sanierungs- und Zahlungsplans,
- durch Einleitung des Abschöpfungsverfahrens oder
- Beendigung mit Einverständnis der Gläubiger