Neu
Dokument-ID: 1130516
5.4.1 Überblick
Das Insolvenzgericht hat gem § 168 Abs 1 IO zugleich mit der Verfahrenseröffnung die Sanierungsplantagsatzung idR auf 60–90 Tage anzuordnen. Sie kann mit der Prüfungstagsatzung verbunden werden.