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Dokument-ID: 1233760
6.4.8 Liquidationsbesteuerung (§ 19 KStG)
Das Liquidationsergebnis als Differenz zwischen Liquidationsschluss- und anfangsvermögen wird gem § 19 KStG ermittelt. Der Abgabenanspruch entsteht kraft § 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO: Wenn die Abgabepflicht im Laufe eines Veranlagungszeitraumes erlischt, entsteht der Abgabenanspruch mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabepflicht.