© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1124443

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.8 Haftung und Entlohnung des Sanierungsverwalters

Befugnisse des Sanierungsverwalters

§ 177 Abs 1 IO bestimmt, dass der Sanierungsverwalter im Verhältnis zu Dritten zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen befugt ist, welche die Erfüllung der mit seinen Aufgaben verbundenen Obliegenheiten mit sich bringt, soweit nicht das Insolvenzgericht im einzelnen Fall eine Beschränkung der Befugnisse verfügt und dem Dritten bekannt gegeben hat. Der Sanierungsverwalter hat die ihm übertragenen Aufgaben selbst zu erfüllen, doch kann er gem § 81 Abs 4 IO Sachverständige beiziehen. Wenn dies erforderlich ist, kann das Insolvenzgericht auch einen Sanierungsverwalter-Stellvertreter bestellen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop