5.4.3 Prüfungstagsatzung
Prüfung angemeldeter Forderungen
In der Prüfungstagsatzung, die auch mit der Sanierungsplantagsatzung verbunden werden kann, werden alle innerhalb der Anmeldefrist angemeldeten Insolvenzforderungen geprüft. Sofern möglich, sollen auch verspätet angemeldete Forderungen in der allgemeinen Prüfungstagsatzung geprüft werden. Für nachträglich angemeldete Forderungen hat das Gericht eine nachträgliche Prüfungstagsatzung anzuberaumen. Dieses Vorgehen ist aber dann nicht möglich, wenn die Prüfungstagsatzung mit der Sanierungsplantagsatzung verbunden ist und der Sanierungsplan angenommen wird.