13 Aufrechnung in der Insolvenz
Wenn einem Gläubiger weder Aussonderungs- noch Absonderungsrechte gegenüber dem Schuldner zustehen, so stellt die Aufrechnung dennoch eine gewisse Absicherung dahingehend dar, dass zumindest nicht noch weitere Zahlungen an die Insolvenzmasse geleistet werden müssen. Da die Aufrechnung aufgrund der insolvenzrechtlichen Besonderheiten in einigen Punkten vereinfacht möglich ist, stellt sie eine gute Möglichkeit dar, einen Gläubiger vor noch größerem finanziellen Ausfall zu bewahren.