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Dokument-ID: 1034525
2.1.2 Sanierungsplanantrag - Inhalt und Unterlagen
Mindestquote und Mittelaufbringung
Gem § 169 Abs 1 Z 1 IO muss der Schuldner den Gläubigern eine Mindestquote von 30 % zahlbar binnen zwei Jahren anbieten. Die Quote liegt damit über der für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung vorausgesetzten Mindestquote von 20 %.