Neu
Dokument-ID: 1130511
5.1 Eröffnungsvoraussetzungen
Die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung setzt voraus, dass der Schuldner den Eröffnungsantrag stellt und gleichzeitig den Gläubigern den Abschluss eines Sanierungsplans mit einer zumindest 20%igen Quote zahlbar innerhalb von zwei Jahren anbietet.