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Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Sanierungsplan

Der Sanierungsplan dient der Vorbereitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens. Im Sanierungsverfahren hat der Schuldner mit dem Insolvenzantrag (spätestens jedoch bis zur Insolvenzeröffnung) einen Sanierungsplan vorzulegen bzw dessen Annahme zu beantragen. Dieser muss zwecks Erhöhung der Erfolgschancen professionell vorbereitet und genau geplant sein (vgl Solvent.at 2020g, oS; vgl WKO 2020b, oS).

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