© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 922417

Barbara Pogacar - Markus Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5 Voraussetzungen für die Bestätigung des Sanierungsplans

Gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans

Wenn die Gläubiger den vom Schuldner angebotenen Sanierungsplan mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen haben, so bedarf es zur Beendigung des Sanierungsplanverfahrens gem § 152 Abs 1 IO noch der insolvenzgerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplans. Der Beschluss über die Bestätigung ist öffentlich bekannt zu machen und allen Insolvenzgläubigern und den übrigen Beteiligten zuzustellen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop