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Dokument-ID: 1263586
6.5 Rechtsprechung Kosten
Teilnahme an Tagsatzung
Für die Teilnahme an einer nachträglichen Prüfungstagsatzung gebührt dem Masseverwalter für die Abgabe bloß „gleichlautender Prüfungserklärungen“ zu den im Anmeldeverzeichnis enthaltenen Erklärungen lediglich eine Entlohnung nach TP 2 RAT. • [Fußnote: OLG Linz 16.5.1991, EvBl 1992/31.]