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Dokument-ID: 1124181
8.9.3 Ausnahmen von der Prozesssperre
Aus- und Absonderungsrechte
§ 6 Abs 2 IO stellt für Prozesse über Ansprüche auf Aussonderung und über die abgesonderte Befriedigung aus Massebestandteilen klar, dass diese ungeachtet der Prozesssperre gegen den Masseverwalter eingeleitet werden können. Dass der eingeklagte Anspruch ungeachtet der Prozesssperre gegen den Schuldner erhoben werden kann, hat der Kläger zu beweisen. • [Fußnote: SZ 68/240.]