5.10 Nichtigkeit und Unwirksamerklärung des Sanierungsplans
Nichtigkeit des Sanierungsplans
§ 158 IO regelt die Voraussetzungen für die Nichtigkeit des Sanierungsplans. So hebt die Verurteilung des Schuldners wegen betrügerischer Krida (§ 156 StGB), wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach der Bestätigung des Sanierungsplans rechtskräftig wird, für alle Gläubiger den im Sanierungsplan gewährten Nachlass oder die sonstigen Begünstigungen auf, ohne den Verlust der Rechte nach sich zu ziehen, die ihnen der Sanierungsplan gegenüber dem Schuldner oder dritten Personen einräumt. Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen oder auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Nichtigkeit mit Beschluss festzustellen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.