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Dokument-ID: 1233755
6.4.3 Immobilienertragsteuer
Gem § 4 Abs 2 lit a Z 3 BAO gilt: „Der Abgabenanspruch entsteht insbesondere für Steuerabzugsbeträge im Zeitpunkt des Zufließens der steuerabzugspflichtigen Einkünfte“.