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Dokument-ID: 920479
8.4 Aufhebung nach Abschluss eines Sanierungsplans
§ 152b IO sieht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Abschluss des Sanierungsplans vor.
Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
Abs 1 bestimmt, dass bei Bestätigung des Sanierungsplans auch über die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters abzusprechen ist, wobei diese Entscheidung keine Voraussetzung für die Bestätigung des Sanierungsplans iSd § 152a Abs 1 IO darstellt.