Neu
Dokument-ID: 1124188
8.9.10 Genehmigung von Prozesshandlungen durch den Masseverwalter
Eine Unterlassung der Rüge nach § 196 ZPO führt noch nicht zur Genehmigung der gem § 163 Abs 2 ZPO unwirksamen Rechtshandlung, weil die Rügepflicht auf Nichtigkeitsgründe nicht anzuwenden ist.