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Dokument-ID: 920713
2.4 GmbH
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters einer GmbH hat auf die GmbH selbst und deren Fortbestand keinerlei Auswirkungen. Der insolvente GmbH-Gesellschafter wird durch die Verfahrenseröffnung lediglich in seiner Verfügungsbefugnis über den Geschäftsanteil beschränkt. • [Fußnote: OGH RdW 2000/448, 477.]