Neu
Dokument-ID: 636976
10.7.1 Allgemeines
Gem § 30 Abs 1 IO ist anfechtbar eine nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in den letzten sechzig Tagen vorher vorgenommene Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers, wenn