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Neu Dokument-ID: 1174949

Andreas Gerhartl - Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.2 Gesicherte Ansprüche

Sachlicher Geltungsbereich des IESG

Das Insolvenz-Entgelt umfasst:

  • Laufende Entgelte (Löhne, Gehälter, Überstundenzahlungen etc)
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Allfällige Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung
  • Abfertigung (alt)
  • Schadenersatzansprüche (gegen den Arbeitgeber)
  • Sonstige aus dem Arbeitsverhältnis stammende Ansprüche (zB Spesen, Diäten, Prämien, Kilometergelder, Hinterbliebenenpensionen, Sozialplanleistungen) sowie
  • Die zur Rechtsverfolgung dieser Ansprüche gegen den Arbeitgeber notwendigen Kosten (zB Prozesskosten, Exekutionskosten)

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