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Neu Dokument-ID: 638212

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.13 Unzulässigkeit der Aufrechnung

§ 42 IO bestimmt, dass gegen den Anfechtungsanspruch eine Forderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden kann. Der Anfechtungsgegner kann daher nach Verfahrenseröffnung nicht mit einer Insolvenzforderung gegen den Anfechtungsanspruch aufrechnen. Auch dem Masseverwalter ist eine solche Aufrechnung nicht erlaubt, weil sie bis zur Höhe des Anfechtungsanspruchs zulasten der übrigen Gläubiger wäre. Mit der bereits festgestellten Insolvenzquote kann hingegen aufgerechnet werden. Auch eine Aufrechnung mit Masseforderungen ist zulässig. • [Fußnote: Mohr, IO, § 42 E 2 mwN.] 

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