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Dokument-ID: 1174952
1.2.3 Atypische Arbeitsverhältnisse – Fremdvergleich
Fremdvergleich
Atypisch gestaltete Arbeitsverhältnisse sind nicht in den Schutzbereich des IESG einbezogen. Solche Arbeitnehmer haben daher im Insolvenzfall keine Ansprüche. Um festzustellen, ob ein derartiges atypisches Arbeitsverhältnis vorliegt, muss ein Vergleich mit typischen Arbeitsverhältnissen (Fremdvergleich) vorgenommen werden.