1.2.7 Dauer der Sicherung
Bis zur Berichtstagsatzung
Anspruch auf Lohn oder Gehalt sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist jedenfalls bis zur Berichtstagsatzung gesichert. Bei diesem Gerichtstermin entscheidet das Gericht, ob das Unternehmen fortgeführt wird oder endgültig geschlossen werden muss. Für die Phase nach der Berichtstagsatzung besteht Anspruch auf Insolvenz-Entgelt nur mehr, wenn der vorzeitige Austritt erklärt wurde, sobald der Lohn zum ersten Mal nicht mehr (vollständig) von Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter bezahlt wurde.