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Dokument-ID: 1049403
4.10 Auswirkungen auf Verträge
Allgemeines
Die Eröffnung des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung hat per se keine generelle vertragsbeendende Wirkung. Im Folgenden werden die aufgrund der Verfahrenseröffnung möglichen Vertragsbeendigungsmöglichkeiten dargestellt und insbesondere Abweichungen von den Wirkungen dieser Verfahrenseröffnung im Vergleich zur Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung oder eines Konkursverfahrens.