Neu
Dokument-ID: 1233761
6.4.9 Anspruchszinsen
Für den Zeitraum zwischen dem abgabenrechtlichen Entstehen des Abgabenanspruchs und der Bekanntgabe des Abgabenbescheides werden Anspruchszinsen festgesetzt. Dies betrifft nur die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer.