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Dokument-ID: 1117291
8.3.1 Gezielte Urlaubsplanung
Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes und die Urlaubsdauer sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung
- der betrieblichen Interessen und
- der Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers