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Dokument-ID: 1083892
6.2.1 Überschuldungsprüfung infolge Vorliegens negativen Eigenkapitals
Zurechenbare Werte zum Eigenkapital
Gem § 224 UGB sind folgende Positionen dem Eigenkapital zuzurechnen:
- Eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital)
- Kapitalrücklagen (gebundene, nicht gebundene)
- Gewinnrücklagen (gesetzliche Rücklage, satzungsmäßige Rücklagen, andere Rücklagen (freie Rücklagen) und
- Bilanzgewinn (Bilanzverlust).