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Neu Dokument-ID: 1130515

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Änderung der Verfahrensbezeichnung

Die Bezeichnung des Insolvenzverfahrens als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist in Konkursverfahren abzuändern, wenn

  • der Insolvenzverwalter angezeigt hat, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen, oder
  • der Schuldner den Sanierungsplanantrag zurückzieht oder das Gericht den Antrag zurückweist oder
  • der Sanierungsplan in der Sanierungsplantagsatzung abgelehnt und die Tagsatzung nicht erstreckt wurde oder
  • dem Sanierungsplan vom Gericht die Bestätigung versagt wurde.

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