5.3.2 Insolvenzgläubiger
Insolvenzforderungen
Insolvenzgläubiger sind jene Gläubiger, denen – wenn auch nur bedingt (vgl OGH 7.7.1981, SZ 54/100) – zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vermögensrechtlicher Anspruch gegen den Schuldner zusteht. Nicht erforderlich ist, dass die Forderung im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch bereits fällig gestellt werden kann (OGH 25.10.2019, 8 Ob 82/19w). Vom Schuldner erst während oder nach Abschluss des Insolvenzverfahrens eingegangene Verpflichtungen stellen somit keine Insolvenzforderungen dar.