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Dokument-ID: 248413
1.1 Zahlungsunfähigkeit
Keine Definition der „Zahlungsunfähigkeit“ in der IO
Einer der Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Zahlungsunfähigkeit, wobei die IO keine Definition der Zahlungsunfähigkeit enthält. Der Umstand, dass der Schuldner Forderungen einzelner Gläubiger ganz oder teilweise befriedigt hat oder noch befriedigen kann, begründet für sich alleine nicht die Annahme, dass er zahlungsfähig ist. Auch ist es für die Zahlungsfähigkeit nicht erforderlich, dass Gläubiger andrängen. • [Fußnote: § 66 IO.]