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Dokument-ID: 1233764
6.5.2 Eigentumsvorbehalt – Vorsteuerkorrektur
Gem § 16 Abs 3 Z 3 iVm § 16 Abs 1 UStG ist eine Vorsteuerkorrektur durchzuführen, wenn eine steuerpflichtige Lieferung rückgängig gemacht wird. Die Berichtigung ist für den Veranlagungszeitraum der Rückgängigmachung vorzunehmen.