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Dokument-ID: 1174948
1.2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis
Anspruch auf Insolvenz-Entgelt haben ua (ehemalige) Arbeitnehmer (einschließlich Lehrlinge) und (ehemalige) freie Dienstnehmer. Leitende Angestellte sowie Mitglieder der Geschäftsführung, die in einem Dienstverhältnis zur Gesellschaft stehen, gehören ebenfalls zum Kreis der Anspruchsberechtigten.