© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 922091

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.2 Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter ist in seiner Geschäftsführung aber nicht uneingeschränkt frei. In allen Fällen unterliegt der Insolvenzverwalter der Aufsicht durch das Insolvenzgericht und einen allenfalls bestellten Gläubigerausschuss. § 114 Abs 1 IO zählt die Vorkehrungen auf, bei denen der Masseverwalter eine Äußerung des Gläubigerausschusses einzuholen hat. § 116 IO regelt die dem Insolvenzgericht mitzuteilenden Geschäfte und § 117 IO die genehmigungspflichtigen Geschäfte.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop