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Dokument-ID: 1083890
6.1.1 Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit ist der allgemeine, dh rechtsformunabhängige Insolvenztatbestand. § 66 Abs 1 IO normiert: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.